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Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiterhofs Budde

 

AGB Reiterferien

1. Vertragsschluss und Geltung der AGB
1.1 Die „Anmeldung“ zur Teilnahme an unseren Reiterferien ist das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen rechtlichen Vertreter erfolgen. 

1.2 Mit der Anmeldung finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiterhofs Budde Geltung.

1.3 Der Reiterhof Budde entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag ist nach Ablauf von vier Wochen nach der Anmeldung wirksam geschlossen, wenn vom Reiterhof Budde innerhalb dieses Zeitraums keine andere Rückmeldung erfolgt, als die Reisebestätigung (per E- Mail).

1.4 Ist der Vertragspartner nicht der Teilnehmende selbst, sondern der rechtliche Vertreter des Teilnehmenden, beziehen sich diese AGB, unbeschadet der Rechte und Pflichten des rechtlichen Vertreters, auch auf den minderjährigen Teilnehmenden, soweit sie Verhaltenspflichten des Teilnehmenden beinhalten.

2. Leistungen des Reiterhofs Budde und Leistungsvorbehalt
2.1 Der Reiterhof Budde leistet Ferien- und Wochenendaufenthalte sowie weitere Reitprogramme (im Folgenden zusammengefasst „Reiterferien“). Die Beschreibungen für die jeweiligen Reiterferien inklusive Informationen zur Unterbringung, Verpflegung und Reitprogramm befinden sich auf unserer Internetpräsenz (www.reiterhof-budde.de).

2.2 In der Regel findet im Rahmen der Reiterferien auch Begleitprogramm sowohl auf dem Hofgelände (bspw. Gemeinschaftsspiele im Haus und im Freien, Baden im hofeigenen „Pool“, Abendprogramm) als auch außerhalb des Hofgeländes (bei Ausflügen z.B. in die örtlichen Freibäder, Badeseen, Freizeitparks) statt. Mit der Anmeldung stimmt der Vertragspartner zu, dass der ggf. minderjährige Teilnehmende an diesem Begleitprogramm teilnimmt.

2.3 Der Reiterhof Budde behält sich vor, einzelne Leistungen (bspw. Reitunterricht oder Ausritte) innerhalb der Reiterferien witterungsbedingt zum Schutze der Teilnehmenden sowie der Tiere zu Theorieunterricht abzuändern oder auf andere Tage/Tageszeiten in den jeweiligen Reiterferien zu verlegen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere bei Starkwinden, Unwettern, Außentemperaturen über 33° Celsius oder besonders belastenden Ozonwerten, als Nachweis darüber genügt eine entsprechende Warnung/Information Wetterdienstes.

3. Pflichten der Teilnehmenden/Verhaltensregeln
3.1 Jeder Teilnehmende verfügt über eine private Haftpflichtversicherung. 

3.2 Der Reiterhof Budde legt großen Wert auf die Sicherheit der Teilnehmenden. Teilnehmende sind verpflichtet, vor Vertragsschluss abzuklären, ob aus gesundheitlichen Gründen bei den Reiterferien besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen oder von der Teilnahme abzuraten ist. Teilnehmende sind jedoch nicht zur Preisgabe von gesundheitlichen Daten verpflichtet.

3.3 Dem Vertragspartner ist bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Teilnehmenden ist es unumgänglich, dass jeder Teilnehmende grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist jeder Teilnehmende zur Einhaltung der folgenden Regeln, über die auch angemeldete minderjährige Teilnehmende vor Kursbeginn umfassend unterrichten werden müssen, verpflichtet. Mit der Anmeldung erklärt der Vertragspartner, dass minderjährige Teilnehmende hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können.

3.3.1 Den Anordnungen der Betreuenden und Mitarbeitenden des Reiterhofs Budde ist unmittelbar Folge zu leisten.

3.3.2. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe oder ein im Straßenverkehr zugelassener Fahrradhelm getragen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrradhelm ausschließlich in Verantwortung des Vertragspartners getragen wird, da dieser nicht die für den Reitsport spezifischen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt. Zusätzlich wird beim Reiten festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle und einem Absatz getragen.

3.3.3 Es ist verboten, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.

3.3.4 Auf dem gesamten Gelände des Reiterhofs Budde besteht Rauch- und Alkoholverbot.

3.3.5 Minderjährige Teilnehmende dürfen das Hofgelände nur nach vorheriger Abmeldung beim zuständigen Betreuenden und nur in Gruppen von mindestens drei Teilnehmenden verlassen.

3.4 Die jederzeitige Erreichbarkeit eines Erziehungsberechtigten des minderjährigen Teilnehmenden ist für den Reiterhof Budde für die Dauer der Teilnahme sicher zu stellen.

3.5 Ändert sich während der Vertragslaufzeit das bei der Anmeldung angegebene Körpergewicht des Teilnehmenden wesentlich (z.B. 10 kg mehr oder weniger), so dass der Teilnehmende ggf. ein anderes Pony benötigt, ist dies dem Reiterhof Budde unverzüglich mitzuteilen. Bei Überschreitung des zulässigen Höchstgewichtes von 75 kg wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es gelten dieselben Rechtsfolgen wie im Falle eines Reiserücktritts gem. Ziff. 5 dieser AGB.

3.6 Werden die in Ziff. 3.1 bis 3.4 genannten Pflichten nicht erfüllt, kann der Reiterhof Budde den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Vergütung.

4. Vergütung und Fälligkeit
4.1 Die jeweils aktuelle Vergütung („Reisepreis“) ergibt sich aus der Internetpräsenz.

4.2 Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 50,- EUR zu entrichten. Die Restzahlung muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Reiterferien erfolgen. Bei einem Reiserücktritt bzw. Nichtteilnahme an den Reiterferien wird die Anzahlung in jedem Fall als Bearbeitungspauschale einbehalten.

4.3 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung; Bankverbindung: Reiterhof Budde/Volksbank Südmünsterland Mitte IBAN: DE82 4016 4528 0700 6595 00/BIC: GENODEM1LHN

5. Reiserücktritt und Reiserücktrittsentschädigung
5.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist der Reiterhof Budde berechtigt, die Entschädigung durch die nachfolgenden Stornokosten („Pauschsätze“ gemäß § 651h Abs. 2 BGB) geltend zu machen:

Bis 90 Tage vor Reisebeginn behält der Reiterhof Budde die Bearbeitungspauschale gem. Ziff. 4.2 ein. Zusätzlich ergeben sich folgende Pauschsätze durch den Rücktritt: Bei einer Rücktrittserklärung
- zwischen 89 und 60 Tagen vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- zwischen 59 und 30 Tagen vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- zwischen 29 und 15 Tagen vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
- zwischen 14 und 4 Tagen vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises sowie
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn sowie im Falle des bloßen Nichtantritts der Reise ohne Reiserücktrittserklärung (mindestens in Textform) 95 % des Reisepreises.

5.2 Der Vertragspartner kann den Nachweis führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, als der Pauschsatz.

5.3 Wir empfehlen den Abschluss einer Urlaubsausfallversicherung (in jedem Reisebüro).

6. Haftung und höhere Gewalt
6.1 Der Reiterhof Budde haftet der Höhe nach unbegrenzt
 - im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns,
 - bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
 - wenn er einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat, sowie
 - wenn er schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von ihm unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen übernommen hat.

6.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Reiterhof Budde im Übrigen nur bei einer Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung vom Reiterhof Budde der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall nach Ziff. 6.1 vorliegt.

6.3 Die Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten gleichfalls für das Handeln gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern des Reiterhofes Budde.

6.4 Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

6.5 Soweit eine Haftung vom Reiterhof Budde für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

6.6 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die den Reiterhof Budde an der (rechtzeitigen) Erbringung seiner Leistungen hindert, ist er hinsichtlich der hiervon betroffenen Leistungen für die Dauer der Auswirkung höherer Gewalt sowie ergänzend für eine angemessene Frist für die Wiederaufnahme der Leistungen von seiner Leistungspflicht befreit.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere vom Reiterhof Budde nicht zu vertretende Tierseuche, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Pandemien sowie behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den vorgenannten Ereignissen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 

7. Widerrufsrecht
Es besteht das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

8. Änderung der AGB und Erhaltungsklausel
8.1 Der Reiterhof Budde ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen bei ihm erforderlich ist, welche
- bei Zustandekommen des Vertrags nicht vorhersehbar waren und
- welche er nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Beendbarkeit.

8.2 Ferner können die AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Zustandekommen des Vertrags entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.

8.3 Änderungen der AGB teilt der Reiterhof Budde dem Teilnehmenden mit einer Frist von mindestens acht Wochen mit. Dem Teilnehmenden steht bei einer Änderung, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten ist, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Auf die Frist und die Folgen des Fristablaufs sowie auf seine Rechte wird der Reiterhof Budde hinweisen.

8.4 Sollten eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Ab­sprache mit dem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.

AGB Reiteinheiten

1. Vertragsschluss und Geltung der AGB
1.1 Die „Anmeldung“ zur Teilnahme an unseren Reiteinheiten ist das verbindliche Vertragsangebot. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen rechtlichen Vertreter erfolgen. 

1.2 Mit der Anmeldung finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiterhofs Budde Geltung.

1.3 Der Reiterhof Budde entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages. Die Vertragsannahme erfolgt seitens des Reiterhofes Budde durch eine Terminvereinbarung mit dem Teilnehmenden für die erste Reiteinheit.

1.4 Ist der Vertragspartner nicht der Teilnehmende selbst, sondern der rechtliche Vertreter des Teilnehmenden, beziehen sich diese AGB, unbeschadet der Rechte und Pflichten des rechtlichen Vertreters, auch auf den minderjährigen Teilnehmenden, soweit sie Verhaltenspflichten des Teilnehmenden beinhalten.

 2. Leistungen des Reiterhofs Budde
2.1 Die Bezeichnung „Reiteinheit“ umfasst die Angebote des Reiterhofes Budde „Reitspielschule“, „Longenunterricht“, Reitunterricht in Gruppen und Einzeln, Ausritte sowie Theorieunterricht. Die Beschreibungen für die jeweiligen Reiteinheit befinden sich auf unserer Internetpräsenz (www.reiterhof-budde.de, unter „Reitunterricht“).

2.2 Die Reiteinheiten werden jeweils als „Block“ durchgeführt. Ein Block ist der jeweilige Zeitraum zwischen den Schulferien NRW und beinhaltet grundsätzlich gleichlaufend mit der Anzahl der Wochen regelmäßig zwischen 6 und 14 Reiteinheiten. In den Schulferien NRW finden keine Reiteinheiten statt. Der Reiterhof Budde stellt eine jährliche Übersicht über die Blöcke eines Kalenderjahres zur Verfügung.

3. Pflichten der Teilnehmenden/Verhaltensregeln
3.1 Jeder Teilnehmende verfügt über eine private Haftpflichtversicherung. 

3.2 Der Reiterhof Budde legt großen Wert auf die Sicherheit der Teilnehmenden. Teilnehmende sind verpflichtet, vor Vertragsschluss abzuklären, ob aus gesundheitlichen Gründen bei den Reiteinheiten besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen oder von der Teilnahme abzuraten ist. Teilnehmende sind jedoch nicht zur Preisgabe von gesundheitlichen Daten verpflichtet.

3.3 Dem Vertragspartner ist bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Teilnehmenden ist es unumgänglich, dass jeder Teilnehmende grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist jeder Teilnehmende zur Einhaltung der folgenden Regeln, über die auch angemeldete minderjährige Teilnehmende vor Kursbeginn umfassend unterrichten werden müssen, verpflichtet. Mit der Anmeldung erklärt der Vertragspartner, dass minderjährige Teilnehmende hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können.

3.3.1 Den Anordnungen der Betreuenden und Mitarbeitenden des Reiterhofs Budde ist unmittelbar Folge zu leisten.

3.3.2. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe oder ein im Straßenverkehr zugelassener Fahrradhelm getragen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrradhelm ausschließlich in Verantwortung des Vertragspartners getragen wird, da dieser nicht die für den Reitsport spezifischen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt. Zusätzlich wird beim Reiten festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle und einem Absatz getragen.

3.3.3 Es ist verboten, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.

3.3.4 Auf dem gesamten Gelände des Reiterhofs Budde besteht Rauch- und Alkoholverbot.

3.4 Die jederzeitige Erreichbarkeit eines Erziehungsberechtigten des minderjährigen Teilnehmenden ist für den Reiterhof Budde für die Dauer der Teilnahme sicher zu stellen.

3.5 Ändert sich während der Vertragslaufzeit das bei der Anmeldung angegebene Körpergewicht des Teilnehmenden wesentlich (z.B. 10 kg mehr oder weniger), so dass der Teilnehmende ggf. ein anderes Pony benötigt, ist dies dem Reiterhof Budde unverzüglich mitzuteilen. Bei Überschreitung des zulässigen Höchstgewichtes von 75 kg wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es gilt Ziff. 3.6 Satz 2.

3.6 Werden die in Ziff. 3.1 bis 3.4 genannten Pflichten nicht erfüllt, kann der Reiterhof Budde den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Vergütung.

4. Vergütung und Fälligkeit
4.1 Die jeweils aktuelle Vergütung ergibt sich aus der Internetpräsenz.

4.2 Für Teilnehmende, die zum ersten Mal an einer Reiteinheit teilnehmen, gilt die erste Reiteinheit als vergütungspflichtige, aber unverbindliche Probestunde, d.h. die Abmeldung vom begonnenen Block (vgl. Ziff. 2.2) ist danach innerhalb von 3 Tagen nach der Probestunde möglich. Spätestens vier Tage vor Beginn der zweiten Reiteinheit eines Blockes wird die Vergütung für diesen Block vollständig fällig.

4.3 Für alle anderen Teilnehmenden gilt, dass spätestens zu Beginn der ersten Reiteinheit eines Blockes die Vergütung fällig ist und vollständig bezahlt wird.

4.4 Die Zahlung erfolgt entweder als Barzahlung im Büro des Reiterhofes Budde oder per Banküberweisung; Bankverbindung: Reiterhof Budde/Volksbank Südmünsterland Mitte/IBAN: DE82 4016 4528 0700 6595 00/BIC: GENODEM1LHN.

5.Terminsabsage und Leistungsvorbehalt
5.1 Kann ein Teilnehmender eine bzw. mehrere Reiteinheiten nicht wahrnehmen, sagt er diese unverzüglich vorher ab. Eine bereits fällige Vergütung wird nicht zurückgezahlt.

5.1.1 Für den Reitunterricht gilt: In den ersten 6 Tagen eines jeden Reitblocks kann der Teilnehmende den Reiterhof Budde mindestens in Textform (z.B. E-Mail) darüber informieren, an welchen Terminen er an der Teilnahme verhindert ist. Der Reiterhof Budde bietet hierfür insgesamt einen Nachholtermin pro Block an, dieser kann nur innerhalb desselben Blocks wahrgenommen werden.

5.1.2 Für die Reitspielschule und den Longenunterricht werden bei Absage durch den Teilnehmenden keine Nachholtermine angeboten.

5.2 Der Reiterhof Budde behält sich vor, Reiteinheiten witterungsbedingt zum Schutze der Teilnehmenden sowie der Tiere zu Theorieunterricht abzuändern oder auf andere Tage/Tageszeiten zu verlegen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere bei Starkwinden, Unwettern, Außentemperaturen über 33° Celsius oder besonders belastenden Ozonwerten, als Nachweis darüber genügt eine entsprechende Warnung/Information des Wetterdienstes.

5.3 Sollte eine Reiteinheit vom Reiterhof Budde aus anderen Gründen als in der vorstehenden Ziffer benannt, abgesagt werden, so wird diese dem Teilnehmenden für einen anderen Zeitpunkt angeboten.

6. Vertragsfortführung oder Kündigung
6.1 Kündigt ein Teilnehmender nicht gemäß der folgenden Ziffer, wird sein Vertrag über seine jeweilige Reiteinheit im folgenden Block fortgeführt.

6.2 Der Vertrag über die Reiteinheiten kann mit einer Frist von mindestens 7 Tagen vor dem Beginn des nächsten Blocks gekündigt werden. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z B. per E-Mail).

7. Haftung und höhere Gewalt
7.1 Der Reiterhof Budde haftet der Höhe nach unbegrenzt
 - im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns,
 - bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
 - wenn er einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat, sowie
 - wenn er schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von ihm unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen übernommen hat.

7.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Reiterhof Budde im Übrigen nur bei einer Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung vom Reiterhof Budde der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall nach Ziff. 7.1 vorliegt.

7.3 Die Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten gleichfalls für das Handeln gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern des Reiterhofes Budde.

7.4 Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

7.5 Soweit eine Haftung vom Reiterhof Budde für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

7.6 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die den Reiterhof Budde an der (rechtzeitigen) Erbringung seiner Leistungen hindert, ist er hinsichtlich der hiervon betroffenen Leistungen für die Dauer der Auswirkung höherer Gewalt sowie ergänzend für eine angemessene Frist für die Wiederaufnahme der Leistungen von seiner Leistungspflicht befreit.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere vom Reiterhof Budde nicht zu vertretende Tierseuche, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Pandemien sowie behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den vorgenannten Ereignissen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 

8. Widerrufsrecht
Es besteht das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9. Änderung der AGB und Erhaltungsklausel
9.1 Der Reiterhof Budde ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen bei ihm erforderlich ist, welche
- bei Zustandekommen des Vertrags nicht vorhersehbar waren und
- welche er nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Beendbarkeit.

9.2 Ferner können die AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Zustandekommen des Vertrags entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.

9.3 Änderungen der AGB teilt der Reiterhof Budde dem Teilnehmenden mit einer Frist von mindestens acht Wochen mit. Dem Teilnehmenden steht bei einer Änderung, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten ist, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Auf die Frist und die Folgen des Fristablaufs sowie auf seine Rechte wird der Reiterhof Budde hinweisen.

9.4 Sollten eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Ab­sprache mit dem Vertragspartner unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.

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